Das können sein: Fahrer, Fahrzeughalter, Verlader, Absender, Frachtführer. Jeder muss dabei für seinen Verantwortungsbereich einstehen. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss.